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Steuererhöhung für Juristische Personen

24. Nov 2021
Autor: Urs Nussbaum und Stephan Glättli

Mit Erleichterung konnten wir der Medienmitteilung der Stadt Olten vom 16. November 2021 entnehmen,
dass die Finanzkommission einen Verzicht auf Steuererhöhungen im Jahr 2022 beantragt und
dem Gemeindeparlament empfiehlt, die Steuersätze für natürliche und juristische Personen unverändert
bei 108% der einfachen Staatssteuer zu belassen. Der Stadtrat schlug vor, die Steuern um je vier

Prozentpunkte von 108% auf 112% erhöhen.

 

Gleichzeitig nahmen wir mit grosser Beunruhigung zur Kenntnis, dass eine Minderheit der Finanzkommission
bei den natürlichen Personen eine Erhöhung um 2% auf 110% und bei den juristischen Personen

plus 10% von 108% auf 118% vorsieht. Als Begründung für die markante Erhöhung bei den Firmen wurde genannt, dass diese bei der Unternehmenssteuerreform spürbar entlastet worden seien.

Als Vertreter von Industrie-, Handels- und Gewerbebetrieben der Stadt Olten wollen wir mit diesem

Schreiben aufzeigen, dass ein Grossteil der Unternehmen in Olten von der Steuerreform und AHVFinanzierung
(STAF) nicht entlastet, sondern im Gegenteil mit höheren Steuern und Abgaben belastet

worden ist. Betroffen sind dabei vor allem eigentümergeführte kleine und mittlere Unternehmen.

 

Mit Annahme der STAF wurde die Steuerprivilegierung für Verwaltungs-, Prinzipal- und Domizilgesellschaften
in der ganzen Schweiz abgeschafft. Gleichzeitig wurden im Kanton Solothurn mit Annahme
der kantonalen Steuervorlage u.a. die tieferen Gewinnsteuersätze für kleine und mittlere Unternehmen
mit Gewinnen bis zu 100'000 Franken beseitigt. Vor der Steuerreform wurden im Kanton Solothurn
Gewinne bis 100'000 Franken tiefer besteuert als Gewinne über 100'000 Franken.

 

In Olten erzielten im Steuerjahr 2019 (Stand Veranlagung vom 23.11.2021) 451 Unternehmen oder

40% aller juristischen Personen keine Gewinne. Die grosse Mehrheit von 513 Unternehmen oder 45%
erzielte Gewinne bis 100'000 Franken. 188 Unternehmen oder 16% erzielten Gewinne über 100'000
Franken.

 

Konkret bezahlten vor der STAF in Olten Unternehmen mit Gewinnen bis 100'000 Franken 16.25%

effektive Gewinnsteuern, Firmen mit über 100'000 Franken Gewinn hingegen 21.28%. Ab dem 1. Januar
2022 bezahlen alle Unternehmen (bei einem Steuersatz von 108%) – unabhängig von der Höhe
des Gewinns – 15.32% Gewinnsteuern. Wenn der JP-Steuersatz nun von 108% auf 112% angehoben
wird, bezahlen Unternehmen, die vor der STAF in Olten 16.25% bezahlt haben, neu 15.45%. Wenn
der Steuersatz auf 118% angehoben wird, bezahlen diese Unternehmen neu 15.63%.

 

Damit ist aber noch nicht genug. Die Unternehmenssteuerreform auf Stufe Bund und Kanton beinhalteten

nicht nur die Vereinheitlichung des Steuersatzes, sondern weitere Zuschläge auf Lohnsummen
und höhere Steuern für Firmenbesitzerinnen. Unter dem Strich bleibt bei vielen Unternehmern nichts
mehr von den Steuersenkungen übrig. Die Belastungen sind sogar höher als vor der Steuerreform.
So mussten die Unternehmen und ihre Besitzerinnen mit der STAF folgende Zusatzbelastungen übernehmen,
welche auch anfallen, wenn die Unternehmen keine Gewinne erzielen:
• Erhöhung AHV-Beiträge um 0.15% der Bruttolohnsumme
• Erhöhung FAK-Beiträge um 0.15% Bruttolohnsumme
• Erhöhung Dividendenteilbesteuerung bei Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern von 60%
auf 70%
• Erhöhung kantonale/kommunale Vermögenssteuer um 30% ab 1 Mio. Franken von 1.0‰ auf
1.3‰

 

Zusätzlich hat das kantonale Steueramt mit der Einführung der STAF eine neue Praxis bei der Bewertung

der Bemessungsgrundlage eingeführt, welche eine mittel- und längerfristige Glättung der Steuerbelastung
verhindert. Beispielsweise wurden die Abschreibungssätze verschlechtert, und werden wesentlich
weniger Rückstellungen für zukünftige Investitionen erlaubt - dies führt zu einem höheren
steuerbaren Gewinn. Unter dem Strich erfahren so insbesondere eigentümergeführte Unternehmen
mit Gewinnen bis 100'000 Franken höhere Steuern und Abgaben als vor der Steuerreform, selbst
wenn der Steuersatz auf Ebene Gemeinde nicht erhöht wird.

 

Dazu kommt, dass aufgrund der Corona-Krise viele, vor allem kleinere und mittlere Firmen um ihr

Überleben kämpfen. Sobald sie wieder Gewinne erzielen, müssen sie zuerst ihr Eigenkapital wieder
aufbauen. Nur so können sie sich für künftige Krisen wappnen, aufgeschobene Investitionen tätigen
und Arbeitsplätze erhalten. Steuererhöhungen für Unternehmen sind in den nächsten Jahren nicht nur
falsch, sondern auch unverantwortlich gegenüber der Gesellschaft und der Wirtschaft.

 

Von allfälligen Steuererhöhungen bei den natürlichen Personen sind Einzelunternehmungen betroffen.

Gemäss dem Kantonal-Solothurnischen Gewerbeverband sind schätzungsweise 60% bis 70% dieser
KMU Einzelfirmen, welche nach den Tarifstufen der Natürlichen Personen besteuert werden. Diese oft
kleinen Unternehmen waren von der Pandemie besonders betroffen.


Aus diesen Gründen bitten wir die Mitglieder des Gemeindeparlament, die Steuern für juristische und natürliche Personen nicht zu erhöhen.

Für Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

 

Industrie- und Handelsverein Region Olten