News


70. SOHK-Update zur Corona-Pandemie

25. Jun 2021
Autor: SOHK / KGV SO

Bundesrat beschliesst weiteren grossen Öffnungsschritt

Heute hat der Bundesrat die Massnahmen gegen das Coronavirus reduziert und vereinfacht. Die wichtigsten Massnahmen für die Wirtschaft und das Gewerbe betreffen die folgenden Bereiche:

Homeoffice-Pflicht wird durch Homeoffice-Empfehlung ersetzt: Das Arbeiten vor Ort wird nicht mehr an die Pflicht zum repetitiven Testen gebunden.

Aufhebung Maskenpflicht an der Arbeit: Arbeitgeber haben jedoch weiterhin die Pflicht, die Arbeitnehmenden zu schützen. Sie entscheiden, wo und wann das Tragen einer Maske am Arbeitsplatz nötig ist.

Messen: Keine Kapazitätsbeschränkung: Das Verbot für Messen mit weniger als 1’000 Personen in Innenräumen wird aufgehoben. Zudem wird auch bei Messen auf Kapazitätsvorgaben verzichtet, unabhängig von der Besucherzahl oder von der Beschränkung auf Personen mit Covid-Zertifikat. Für Messen ohne Zertifikat gilt Maskenpflicht in Innenräumen und Konsumation nur im Restaurantbereich.

Lockerungen in Restaurants: Die Beschränkung der Anzahl Personen pro Tisch wird aufgehoben. In Innenbereichen gilt weiterhin eine Sitzpflicht während der Konsumation, der Abstand zwischen den Gruppen muss eingehalten werden. Die Kontaktdaten müssen weiterhin erhoben werden, es reicht allerdings ein Kontakt pro Gruppe. Auch die Maske ist weiterhin zu tragen, ausser wenn die Gäste am Tisch sitzen. In Aussenbereichen wird die Beschränkung der Grösse der Gästegruppen und die Sitzpflicht bei Konsumation aufgehoben. Der Abstand zwischen den Gästegruppen ist auch hier einzuhalten. Draussen müssen keine Kontaktdaten mehr erhoben werden.Veranstaltungen MIT Covid-Zertifikat ohne Maske und ohne Beschränkungen möglich: Für Veranstaltungen, zu denen der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat begrenzt ist, gelten neu keine Beschränkungen mehr, auch nicht für Grossveranstaltungen. Keine Kapazitätsbeschränkungen. Notwendig ist Schutzkonzept, das aufzeigt, wie der Zutritt auf Personen mit Zertifikat beschränkt werden kann. Veranstaltungen ab 1’000 Personen benötigen eine kantonale Bewilligung.

Veranstaltungen OHNE Covid-Zertifikat mit Einschränkungen: Bei sitzendem Publikum drinnen und draussen maximal 1'000 Besucher. Bei stehenden und bewegenden Menschen drinnen maximal 250 und draussen maximal 500 Besucher. Kapazitätsnutzung zwei Drittel, drinnen und draussen. Drinnen gilt Maskenpflicht und Konsumation nur Restaurantbereichen, am Sitzplatz, Kontaktdaten. Draussen gilt keine Maskenpflicht. Veranstaltungen und Konzerte mit tanzenden Besuchern sind verboten.

Die Lockerungen gelten ab Samstag, 26. Juni 2021. Weitere Informationen, eine Grafik und FAQ’s finden Sie hier.

Einreise in die Schweiz wird erleichtert

Für Einreisen aus dem Schengen-Raum wird grundsätzlich die Quarantänepflicht aufgehoben. Eine Testpflicht besteht nur noch für mit dem Flugzeug einreisende Personen, die nicht geimpft und nicht genesen sind. Die Kontaktdaten werden künftig noch bei der Einreise mit dem Flugzeug verlangt. Zudem lockert die Schweiz die noch bestehenden Einreisebeschränkungen für nachweislich geimpfte Drittstaatsangehörige. Die entsprechende Länderliste wurde angepasst. Die Einreise von Drittstaatsangehörigen aus Ländern wie der USA, Albanien oder Serbien ist wieder möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bezugsdauer Kurzarbeit wird erhöht und vereinfachtes Verfahren verlängert

Der Bundesrat hat am 23. Juni 2021 die Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) auf 24 Monate erhöht sowie das vereinfachte Verfahren für KAE vorerst bis zum 30. September 2021 verlängert. Die Erhöhung der Höchstbezugsdauer gilt bis zum 28. Februar 2022. Zudem hat er eine Verlängerung des Anspruchs auf KAE für Lernende sowie Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen und Arbeitnehmende auf Abruf in unbefristeten Arbeitsverhältnissen unter Einführung einer neuen Voraussetzung beschlossen. Die entsprechenden Änderungen der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung treten am 1. Juli 2021 in Kraft. Weitere Informationen finden Sie hier.

Internationale Kompatibilität des Covid-Zertifikats

Der Anerkennungsprozess des Schweizer Zertifikats durch die EU ist lanciert. Während einer sechswöchigen Übergangsphase ab 1. Juli ist davon auszugehen, dass im EU-/EFTA-Raum auch andere Nachweise akzeptiert werden. Es ist deshalb wichtig, sich vor einer Reise über die genauen Einreisebestimmungen zu informieren. Weitere Informationen finden Sie hier.

Verlängerung der Schutzdauer der Impfung auf 12 Monate

Der Bundesrat erstreckt die Schutzdauer von in der Schweiz zugelassenen mRNA-Impfstoffen für vollständig geimpfte Personen auf 12 Monate. Dabei stützt er sich auf die Empfehlung der Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF). Geimpfte Personen sind daher neu während 12 Monaten von der Kontakt- und Reisequarantäne befreit. In Übereinstimmung mit den Vorgaben der EU für das Covid-Zertifikat sind genesene Personen weiterhin während 6 Monaten von der Quarantänepflicht befreit. Die Gültigkeit von Antigen-Schnelltests wird zudem von 24 auf 48 Stunden verlängert. Weitere Informationen finden Sie hier.

Selbsttests auch in Drogerien und im Detailhandel

Neu können validierte Selbsttests auch in Drogerien und im Detailhandel gekauft werden. Die vom Bund finanzierte Abgabe von fünf Selbsttests pro Person pro Monat erfolgt aber weiterhin nur in Apotheken. Sie wird auf Personen beschränkt, die nicht geimpft oder genesen sind. Neu in die Covid-19-Verordnung 3 aufgenommen wird auch die Vergütung von Tests vor Lagern und beim Zutritt zu Veranstaltungen. Weitere Informationen finden Sie hier

Weitere Informationen zum Bund finden Sie hier.
Aktuelle Informationen zu Kurzarbeitsentschädigung finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Kanton Solothurn finden Sie unter https://corona.so.ch/.